Allgemeine Beförderungs- und Geschäftsbedingungen

für LÖFFLAD – Taxi- und Mietwagenunternehmen
Stand: April 2026


§1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen von LÖFFLAD, insbesondere Taxi-, Mietwagen-, Kranken-, Dialyse-, Kurier- und Transferfahrten. Es gelten ergänzend zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und einschlägige Taxitarifordnungen.

§2 Vertragsschluss

Eine Buchungsanfrage stellt zunächst noch keinen verbindlichen Vertrag dar. Ein Beförderungsvertrag kommt zustande durch:

  • Auftrags- oder Fahrbestätigung
  • digitale Angebotsannahme
  • Bestätigung durch LÖFFLAD
  • oder tatsächlichen Fahrtantritt

Digitale Angebotsannahmen per Bestätigungslink stehen einer schriftlichen Annahme gleich.

§3 Preise und Zuschläge

Es gelten behördliche Taxitarife oder individuell vereinbarte Festpreise. Zusätzliche Entgelte können insbesondere entstehen für:

  • Wartezeiten
  • Zwischenstopps
  • Sonderleistungen
  • Mehrkilometer auf Kundenwunsch
  • No-Show oder kurzfristige Ausfälle

§4 Krankenfahrten / Verordnungen / Zuzahlungen

Bei verordneten Krankenfahrten ist der Fahrgast selbst verantwortlich für das Vorliegen notwendiger ärztlicher Verordnungen, Genehmigungen und ggf. Kostenübernahmen durch Kostenträger.

Gesetzliche Zuzahlungen oder nicht erstattungsfähige Eigenanteile sind vom Fahrgast selbst zu tragen.

Eine unmittelbare Abrechnung mit Krankenkassen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§5 Rollstuhl- und Hilfsmittelbeförderung

Rollstühle, Gehhilfen oder sonstige Hilfsmittel sind bei Buchung möglichst vorab anzugeben, damit ein geeignetes Fahrzeug disponiert werden kann.

Die Beförderung erfolgt nur im Rahmen technisch und sicherheitsrechtlich zulässiger Möglichkeiten.

§6 Flughafentransfers / Höhere Gewalt

Flughafentransfers basieren auf den vom Kunden mitgeteilten Daten. Flugänderungen oder Verspätungen sind unverzüglich mitzuteilen.

LÖFFLAD haftet nicht für Folgeschäden aus verspäteter Ankunft am Flughafen, insbesondere nicht für verpasste Flüge, Anschlussverbindungen, Hotelkosten, Umbuchungsgebühren oder sonstige Vermögensschäden, sofern die Verspätung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch LÖFFLAD verursacht wurde.

Bei außergewöhnlichen Wetterlagen, höherer Gewalt, behördlichen Sperrungen, Streiks oder sonstigen nicht beeinflussbaren Umständen besteht keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle.

In solchen Fällen behalten wir uns Rücktritt oder Anpassung der Leistung vor.

§7 Stornierungen / No-Show

Kostenfreie Stornierungen sind grundsätzlich bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn möglich. Danach kann eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden.

Erscheint ein Fahrgast nicht am vereinbarten Abholort („No-Show“), kann die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise berechnet werden.

§8 Pflichten des Fahrgastes

  • richtige Angaben zu Strecke und Zeiten
  • Mitteilung besonderer Anforderungen
  • Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsregeln
  • keine Gefährdung von Fahrer, Fahrzeug oder anderen Fahrgästen

§9 Beförderungsausschluss

Eine Beförderung kann verweigert werden, wenn Sicherheitsgründe oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§10 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

§11 Geschäftskunden / Firmenkundenkonto

Für gewerbliche Kunden können gesonderte Rahmenvereinbarungen, Firmenkonten oder Sammelabrechnungen vereinbart werden.

Abweichende Zahlungsziele bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.

§12 Elektronische Dokumente

Angebote, Rechnungen, Auftragsbestätigungen und sonstige Dokumente dürfen elektronisch übermittelt werden und gelten auch ohne Unterschrift als wirksam.

§13 Haftung

Es gilt die gesetzliche Haftung. Für Verzögerungen aufgrund Verkehrslage, höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen wird keine Haftung übernommen.

§14 Datenschutz

Es gilt ergänzend unsere Datenschutzerklärung unter:
taxiloefflad.de/datenschutz

§15 Gerichtsstand (nur Unternehmer)

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.

§16 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.


LÖFFLAD – Taxi- und Mietwagenunternehmen

Äußere Einfahrt 10
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